Gesetzgebung | Anhörung zum Bürokratieentlastungsgesetz III (BMWi)
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am die Länder- und Verbändeanhörung zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III eingeleitet. Gleichzeitig wurde der Referentenentwurf des BEG III den anderen Bundesministerien zur Abstimmung übersandt.
Mit dem vorliegenden Entwurf für ein BEG III soll die Wirtschaft um insgesamt mindestens 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Zentrale Bestandteile sind die deutlich kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der "gelben Zettel" zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe.
Ergänzend zum BEG III wird das BMWi ein Basisregister für Unternehmen weiter vorantreiben. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen in Deutschland durch Einführung eines Basisregisters zu modernisieren. Unternehmen müssen ihre Daten dann nur noch in dieses Basisregister eintragen, andere Register würden die Daten daraus übernehmen. Über die Schaffung eines solchen Basisregisters sind weitere Entlastungen der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr realisierbar.
Den Referentenentwurf des BEG III können Sie auf der Homepage des BMWi einsehen.
Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. 10.9.2019 (il)
Fundstelle(n):
EAAAH-30079