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Die neue Sonderabschreibung für den Wohnungsneubau nach § 7b EStG
Voraussetzungen und Auswirkungen der Neuregelung mit Praxisbeispielen
Der Gesetzgeber hat nun doch das bereits für 2018 geplante Gesetz über die steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus verabschiedet. Der neue § 7b EStG ermöglicht für neu gebaute Mietwohnungen eine Sonderabschreibung i. H. von 5 % für vier Jahre.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Voraussetzungen
[i]Erstmalige Inanspruchnahme 2019 Die Sonderabschreibung wird nur für die Anschaffung oder Herstellung einer neuen Wohnung gewährt. Dies setzt nach § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG voraus, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem und vor dem gestellt worden ist. Die Sonderabschreibung kann erstmals für den VZ 2019 in Anspruch genommen werden, auch wenn der Bauantrag noch im Jahr 2018 gestellt worden ist.
Die Wohnung muss eine Mindestgröße von 23 qm aufweisen und eine Küche, ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette haben. Eine bloße Erweiterung oder der Ausbau einer bereits vorhandenen Wohnung berechtigen nicht zur neuen Sonderabschreibung.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Diese Höchstgrenze bezieht sich auf die Gebäudeanschaffungs- bzw. -herstellungskosten – der Kaufpreis für den Grund und Boden wird also nicht berüc...