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(Schein-)Selbständigkeit von freien Bilanzbuchhaltern
Indizien einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Das LSG Baden-Württemberg hat sich mit Urteil vom mit dem sozialversicherungsrechtlichen Status einer freien Bilanzbuchhalterin auseinandergesetzt, die für eine Steuerkanzlei tätig wurde. Solche Sachverhalte sind in der Praxis sehr häufig anzutreffen. Zwar ging die Entscheidung positiv aus und das LSG hat der Deutschen Rentenversicherung (DRV) widersprochen und das Bestehen eines freien Mitarbeiterverhältnisses – außerhalb der abhängigen Beschäftigung und damit der Sozialversicherungspflicht – bestätigt. Gleichwohl war eine solche Entscheidung nicht zwangsläufig zu erwarten.
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Das Urteil des LSG Baden-Württemberg bildet keine einhellige Auffassung aller Sozialgerichte bundesweit ab. Tatsächlich werden Merkmale – wie z. B. die Nutzung des DATEV-Zugangs – durchaus unterschiedlich gewertet. Während das LSG Baden-Württemberg darin kein Indiz für eine Eingliederung gesehen hatte, haben andere Sozialgerichte dies gänzlich anders eingeschätzt.
Die Praxis zeigt, dass die DRV mit ihren Prüfdiensten und der Clearingstelle in ähnlich gelagerten Fällen wohl überwiegend abhängige Beschäftigungen und damit So...