Einordnung eines Vermächtnisses eines inländischen Grundstücks unter die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG
Leitsatz
1. Ein (schuldrechtlicher) Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks – hier aufgrund eines Vermächtnisses des
Erblassers – stellt noch kein inländisches Grundvermögen im Sinne von § 121 Nr. 2 BewG dar.
2. Der Begriff des Vermögensanfalls in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfasst jeglichen Erwerb im Sinne von § 3 ErbStG und damit
neben dem Erwerb infolge eines Erbanfalls auch den Erwerb infolge eines Vermächtnisses.
3. Das Vermächtnis eines Miteigentumsanteils an einem inländischen Grundstück unterfällt der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht
nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2197 Nr. 38 DStR 2019 S. 8 Nr. 43 DStRE 2019 S. 1342 Nr. 21 EFG 2019 S. 1545 Nr. 18 ErbBstg 2020 S. 85 Nr. 4 ErbStB 2019 S. 318 Nr. 11 NWB-EV 2019 S. 357 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2019 S. 3334 StB 2019 S. 289 Nr. 10 StB 2019 S. 326 Nr. 11 UVR 2019 S. 365 Nr. 12 VAAAH-29879
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