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OVG 22.08.2019 8 LC 116/18, NWB 37/2019 S. 2695

Nds. Pflegekammer | Pflichtmitgliedschaft rechtmäßig

Die Pflichtmitgliedschaft nach dem niedersächsischen Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege v.  (PflegeKG) ist verfassungsrechtlich zulässig. Auch die Tätigkeit im Aufnahmemanagement einer Klinik ist eine Berufsausübung i. S. des Gesetzes.

Anmerkung:

Der Senat hat die Klagen einer Krankenschwester und einer Gesundheits- und Krankenpflegerin, mit denen diese die Feststellung erreichen wollten, dass sie nicht Mitglied der Pflegekammer Niedersachsen sind, abgewiesen. Der Gesetzgeber habe bei der Entscheidung über die Einrichtung der Pflegekammer einen sehr weiten Einschätzungsspielraum; das Gericht prüfe nur, ob die Grenzen der Gesetzgebungsbefugnis eingehalten worden seien. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung einer Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskam...

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