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Die neue Betriebsprüfungsordnung
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Zielsetzung
Bereits im Jahre 1982 haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dafür ausgesprochen, die für die Betriebsprüfung bestehenden wesentlichen Vorschriften in einer neugefaßten Betriebsprüfungsordnung zusammenzufassen. Denn diese Bestimmungen waren enthalten in der Betriebsprüfungsordnung (Steuer) - BpO (St) - v. (BStBl I S. 195; NWB G F. 17 S. 77) sowie im Erl. zur BpO (St) - (BpErl.) - v. (BStBl 1966 II S. 12) und in den einzelnen Länder-Erlassen zur Anwendung der BpO (St), z. B. Erlaß des FinMin Ba-Wü v. S 1401 A - 1/69 und v. S 1401 A - 1/69 (sog. Rationalisierungserlaß). Hinzu kommen und kamen die Bestimmungen der AO und des EEAO bzw. des AEAO sowie weitere Ländererl., so daß der Stpfl. und der Prüfer eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Erlassen im Rahmen einer Betriebsprüfung kennen und beachten mußten.
Mit der Zusammenfassung der Vorschriften der BpO (St) und des BpErl. in nur einer Verordnung soll eine bessere Übersichtlichkeit über die für die Organisation der Betriebsprüfungsstellen und den Ablauf einer Betriebsprüfung relevanten Bestimmungen gewährleistet werden. Hierbei wurde nicht nur an den Stpfl. gedacht, sondern ...