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Verpächterwahlrecht bei Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung
Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft
[i]Söffing/Kranz, Betriebsaufspaltung, Grundlagen, NWB JAAAE-40045 Der BFH hat entschieden, dass die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht nicht nur bei Beendigung einer „echten Betriebsaufspaltung“, sondern auch dann gelten, wenn eine „unechte Betriebsaufspaltung“ beendet wird (, NWB XAAAH-28208). Darüber hinaus hat er festgehalten, dass es für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 Abs. 1 UmwStG ausreicht, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen der Ausgangsgesellschaft in das Sonderbetriebsvermögen der Zielgesellschaft überführt werden; eine Übertragung in das Gesamthandsvermögen ist nicht erforderlich.
I. Steuerneutrale Beendigung von Betriebsaufspaltungen als Gestaltungsaufgabe
[i]Hintergrund und SachverhaltDie Betriebsaufspaltung endet mit (un-)gewolltem Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung regelmäßig mit der Folge der Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG. Ein hieraus resultierender Gewinn unterliegt selbst dann der Begünstigung nach § 34 EStG, wenn nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Akt veräußert bzw. ins Privatvermögen überführt werden. Das vorrangige Gestaltungsziel wird hier indes in aller Regel darin bestehen, eine Betriebsaufgabe zu vermeiden, wozu d...