Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Praxisfragen um den Euro
I. Einführung des Euro
Ab ist der Euro die Währung der EU-Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland (Art. 109j EG-Vertrag i. V. mit der Verordnung [EG] Nr. 974/98 des Rates vom zur Einführung des Euro, ABl EG 1998 Nr. L 139 S. 1). Von diesem Zeitpunkt an stehen die Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen zum Euro unwiderruflich fest. Die Europäische Zentralbank übernimmt die geldpolitische Verantwortung für das gesamte Euro-Währungsgebiet.
II. Umrechnungskurse für die Währungen der EU-Mitgliedstaaten
Die mit Wirkung vom festgelegten Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen dieser EU-Mitgliedstaaten (Art. 1 der Verordnung [EG] Nr. 2866/98 des Rates vom über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen, ABl EG 1998 Nr. L 359 S. 1) lauten wie folgt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
------------------------------------------------------------------------- Belgien 1 EUR 40,3399 BEF Italien 1 EUR 1936,27 ITL Deutschland 1 EUR 1,95583 DEM Luxemburg 1 EUR 40,3399 LFR Finnland 1 EUR ... |