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Track 13 | Eigenheimrente: Keine Förderung bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung
Anders als noch das FG Berlin-Brandenburg in erster Instanz hat der BFH entschieden, dass die Eigenheimrente nach § 92a EStG – auch als Wohn-Riester bezeichnet – nicht beansprucht werden kann für die Verwendung von Altersvorsorgekapital zur Tilgung eines Darlehens, das der Finanzierung der Kosten für die Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung dient. Der Anbau eines Wintergartens ist damit nicht begünstigt.
Eine wichtige Klarstellung zur Eigenheimrente hat der Bundesfinanzhof getroffen. Auch dieses Urteil ist nicht zur amtlichen Veröffentlichung ausgewählt worden, ist aber dennoch von einiger Bedeutung.
Als Eigenheimrente oder Wohn-Riester wird die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage bezeichnet. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Ansätze. Wer einen Riester-Vertrag hat, kann sein gesamtes angespartes und steuerlich gefördertes Kapital unmittelbar verwenden – für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten eigenen Wohnung oder zur Tilgung eines hierfür aufgenommenen Darlehens. Eine Pflicht zur Rückzahlung des entnommenen Betrags besteht nicht. Zum anderen werden Aufwendungen zur Tilgung eines Darlehens für die Anschaffung oder Herstel...