Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München 30.04.2019 6 K 1185/18, IWB 16/2019 S. 635

FG München | Keine Übertragung stiller Reserven bei fehlender Betriebsstätte in Deutschland

Ist eine ausländische Kapitalgesellschaft im Inland ausschließlich vermietend tätig, verstößt es nicht gegen die Niederlassungsfreiheit, die Übertragung stiller Reserven gem. § 6b, § 6c EStG mangels einer inländischen Betriebsstätte zu versagen.

Hinweis:

Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Luxemburg (S.à.r.l.), kaufte 2009 in Deutschland ein großes Grundstück mit dem Ziel der Bebauung und späteren Vermietung. Nachdem die vorhandenen Gebäude zu Baudenkmälern erklärt wurden, verzögerte sich die Planung erheblich und scheiterte letztlich. Daraufhin verkaufte die S.à.r.l. das Grundstück 2016 und beantragte in Höhe des Veräußerungsgewinns die Bildung einer Rücklage gem. § 6b, § 6c EStG. Das [i]Versagung einer § 6b-Rücklage bei fehlender Betriebsstätte in Deutschland entspricht dem klaren Wortlaut des Gesetzes Finanzamt versagte die Rücklage mit der Begründung, das Grundstück habe nicht zu einer inländi...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen