BFH - IV R 15/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1
Rechtsfrage
Gehört die Beteiligung des alleinigen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH auch dann zu dessen Sonderbetriebsvermögen, wenn zwar die Führung der Geschäfte der KG gegenüber den von der Komplementär-GmbH unterhaltenen eigenen Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung ist, die Gesellschaft jedoch von dem Kommanditisten gezielt zur Gründung einer (gewerblich geprägten) Einmann-GmbH u. Co. KG genutzt wurde, um in diese Immobilien aus einem ruhenden Gewerbebetrieb ohne Aufdeckung stiller Reserven überführen zu können?
Anteil; Kapitalgesellschaft; Komplementär; Sonderbetriebsvermögen; Stille Reserven
Fundstelle(n):
FAAAH-28522