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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 232/16

Gesetze: KN Position 8517 6200; KN Position 8538 9099; EUDVO-1247/2011

Zollrecht - Tarifierung: Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines Feldbus-Systems) - keine entsprechende Anwendbarkeit einer Einreihungsverordnung - Prinzip der primären Zweckbestimmung

Leitsatz

1. Module eines ASi-Systems, die an einen ASi-Master angeschlossen werden und nicht nur für eine speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) bestimmt sind, werden in die Position 8517 KN eingereiht.

2. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2011 ist nicht entsprechend anwendbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAH-28276

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 11.06.2019 - 4 K 232/16

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