Christian Lüdenbach

IFRS Essentials

5. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61555-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59835-7

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IFRS Essentials (5. Auflage)

IAS 40 Anlageimmobilien

1. Der Begriff der „Anlageimmobilie“

Anlageimmobilien sind Immobilien, welche gehalten werden, um Mieteinnahmen und/oder Wertsteigerungen zu erzielen (IAS 40.5).

Immobilien, welche zum Verkauf im normalen Geschäftsverlauf bestimmt sind, stellen keine Anlageimmobilien dar, sondern Vorräte (IAS 40.5 und IAS 2.6). Das primäre Kriterium für die Klassifizierung einer Immobilie als Vorrat oder als Anlageimmobilie ist das Geschäftsmodell des Unternehmens.

Anlageimmobilien sind auch von selbst genutzten Immobilien zu unterscheiden. Bei Letzteren handelt es sich um Immobilien, welche im Rahmen der Produktion oder der Lieferung von Gütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden, oder für Verwaltungszwecke gehalten werden. Wird erwartet, dass eine selbst genutzte Immobilie länger als eine Periode genutzt wird, so handelt es sich um eine Sachanlage (IAS 40.5 und IAS 16.6).

Immobilien, welche für Dritte errichtet oder entwickelt werden, sind keine Anlageimmobilien. Vielmehr erfolgt die Erlösrealisierung gem. IFRS 15.

Ein Gebäude des Unternehmens oder ein Gebäude, welches vom Unternehmen im Rahmen eines Leasings gemietet wird, und gleichzeitig im Rahmen eines oder mehrerer operativer Leasingverhältnisse weitervermie...