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Einkommensteuer | Handwerkerrechnungen auch bei Bezug von Baukindergeld nach § 35a Abs. 3 EStG berücksichtigungsfähig
Das FinMin Schleswig-Holstein hat mit ESt-Kurzinfo v. darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Baukindergeld die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG nicht ausschließt.
Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes bis zur Bezugsfertigkeit sind nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt. Wenn der Neubau aber erst einmal steht und das Baukindergeld weiter ausgezahlt wird, bis die zehn Jahre voll sind, kann die Steuerermäßigung [i]Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, Grundlagen, NWB QAAAE-52191 unter den Voraussetzungen des § 35a Abs. 3 EStG gewährt werden, obwohl gleichzeitig Baukindergeld für dieses Bauvorhaben gezahlt wird. Alle handwerklichen Arbeiten, die nach dem Bezug ausgeführt werden, gelten als „in einem Haushalt“ erbracht und können in der Steuererklärung angesetzt werden. Beim Kauf einer „Gebrauchtimmobilie“ können ab de...