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NWB Nr. 34 vom Seite 2472

Keine Bagatellgrenze der Abfärbewirkung sowie die gewerbesteuerliche Einschränkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft

Philip Nürnberg, Hamburg

Mit Urteil v.  - IV R 30/16 ( NWB HAAAH-24029) hatte der BFH zur Abfärbewirkung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG zu entscheiden. Es war zwischen der Klägerin und dem Finanzamt streitig, ob im Streitfall aufgrund der Abfärbewirkung die gesamten Einkünfte der Klägerin gewerblich infiziert seien und daher abweichend zu den bisher bezogenen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen nunmehr Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorlägen. Diese Entscheidung nutzte der BFH für wichtige Klarstellungen.

Klägerin im Streitfall war eine KG, an welcher zwei Eheleute als nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligte Komplementäre beteiligt waren, während deren vier Kinder Kommanditisten der KG waren. Durch die Klägerin wurden zunächst Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen bezogen. Im Jahr 2008 übertrug einer der Eheleute zwei Beteiligungen an unzweifelhaft gewerblichen Fondsgesellschaften (Flugzeugleasingfonds) auf die KG. Die unentgeltliche Übertragung führte dazu, dass das Finanzamt fortan die Einkünfte der Klägerin als gewerblich infiziert i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG sah. 2008...

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