Gesetzgebung | Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (BMF)
Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Stand ) veröffentlicht.
Mit dem Gesetz sollen in einem ersten Schritt rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer durch Anhebung der Freigrenzen in § 3 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 vollständig entlastet werden.
Die Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer in der sogenannten Milderungszone sollen ebenfalls, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet werden.
Den Referentenentwurf können Sie auf der Homepage des BMF einsehen. Lesen Sie zu dem Vorhaben auch den Beitrag unseres Bloggers Ralf Jahn im NWB Experten Blog.
Quellen: BMF sowie NWB online (il)
Fundstelle(n):
NWB FAAAH-27939