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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 1088/17

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) darüber, ob die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) für die Klägerin als I-Kurierfahrer im Zeitraum vom 17.06.2013 bis zum 31.12.2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 557 Nr. 11
AAAAH-27906

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 10.04.2019 - L 8 R 1088/17

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