Zusammenhang zwischen Erstattungsanspruch und Steueranspruch
Anfordern von Unterlagen ist Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung
Leitsatz
1. Ein Zusammenhang zwischen einem Erstattungsanspruch und einem Steueranspruch im Sinne von § 171 Abs. 14 AO besteht dann,
wenn beide denselben Besteuerungszeitraum und -gegenstand betreffen. Dieser Erstattungsanspruch muss vor Ablauf der ungehemmten
Festsetzungsfrist entstanden sein.
2. Das Anfordern von Unterlagen stellt dann, wenn es durch die Steuerfahndung geschieht, eine hinreichend konkrete Ermittlungshandlung
im Sinne von § 171 Abs. 5 AO dar, die eine Ablaufhemmung für die Besteuerungszeiträume bewirkt, deren Überprüfung die Anforderung
dient.
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