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FG Köln Urteil v. - 1 K 999/16 EFG 2019 S. 1501 Nr. 18

Gesetze: AO § 90; AO § 80

Steuerberatung

Ordnungsgemäße Bekanntgabe an Bevollmächtigten aufgrund konkludenten Handelns bzw. Duldungsvollmacht

Leitsatz

1) Beauftragt der Stpfl. einen Steuerberater mit der Nacherklärung ausländischer Kapitaleinkünfte, bevollmächtigt dieser Auftrag ihn grundsätzlich auch zum Empfang daraufhin ergehender Steuerfestsetzungen.

2) Hatte der Stpfl. keinen diesbezüglichen Willen zur Bevollmächtigung, ergibt sich eine Bevollmächtigung aus den Grundsätzen der "Duldungsvollmacht".

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 368 Nr. 12
EFG 2019 S. 1501 Nr. 18
OAAAH-27748

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FG Köln, Urteil v. 23.05.2019 - 1 K 999/16

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