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Durchsuchung und Beschlagnahme in Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Das Problem
Die zunehmenden Ermittlungsverfahren wegen Konkursvergehen oder in Steuerstrafsachen, die sich ausschließlich gegen den Mandanten richten, führen in letzter Zeit häufiger dazu, daß in den Praxen der Beratungsbüros Unterlagen des Mandanten nach Durchsuchung beschlagnahmt bzw. zur Durchsicht mitgenommen werden.
Rechtsmittel gegen derartige Eingriffe sind praktisch und rechtlich - wie noch unter IV. zu zeigen sein wird - vielfach nur möglich, wenn die Durchsuchung/Beschlagnahme noch andauert, etwa in dem Fall, daß die Fahndungsbeamten oder die Staatsanwaltschaft (StA) umfangreiches Material zur Durchsicht mitgenommen haben, oder die Beschwerde gegen die bei der Durchsuchung angeordnete und durchgeführte Beschlagnahme gerichtet wird, soweit diese noch besteht.
Da der Rechtsschutz also begrenzt ist, wiegt die sorgfältige Anordnung vor allem durch den Richter und die Sorge um eine angemessene Begrenzung der Maßnahmen besonders schwer. In der Praxis kommt es jedoch, dies weisen zahlreiche Beispiele aus Literatur und Rechtsprechung aus, häufig zu Rechtsverstößen, und zwar sowohl bereits bei der A...