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NWB Nr. 6 vom Fach 13 Seite 643

Vermeidung des Steuerstrafverfahrens durch rechtzeitige Selbstanzeige

von Rechtsanwalt A. Frhr. von Fürstenberg, Freiburg

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).


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Inhaltsübersicht
A. Strafbefreiende Selbstanzeige bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung
  I. Wesen, Zweck und Anwendungsbereich der Selbstanzeige
     1. Motiv des Gesetzgebers
     2. Anwendungsbereich des § 371 AO
II. Voraussetzungen der Straffreiheit
     1. Allgemeine Vorraussetzungen (§ 371 Abs. 1 AO)
     2. Besondere Voraussetzungen der fristgerechten
        Nachzahlung (§ 371 Abs. 3 AO)
III. Sperre für wirksame Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 AO
     1. Erscheinen eines Amtsträgers (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO)
     2. Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- und
        Bußgeldverfahrens (§ 371 Abs. 2 Nr. 1b AO)
     3. Entdeckung der Tat (§ 371 Abs. 2 Nr. 2 AO)
IV. Die Sonderfälle des § 371 Abs. 4 AO: Selbstanzeige
     zugunsten Dritter
B. Bußgeldbefreiende Selbstanzeige bei der leichtfertigen Steuerverkürzung
I. Anwendungsbereich und Unterschiede zu § 371 AO
II. Inhaltliche Anforderungen an die Berichtigungserklärung

A. Strafbefreiende Selbstanzeige bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung (§ 371 AO)

I. Wesen, Zweck und Anwendungsbereich der Selbstanzeige

Bei keiner anderen vollendet begangenen Straftat kann der Täter so schnell ins Reine kommen wie bei der Steuerhinterziehung. Auch we...

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Vermeidung des Steuerstrafverfahrens durch rechtzeitige Selbstanzeige

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