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Darlehen an Gesellschafter
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Gewährt die Gesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen, sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, vor allem im Hinblick darauf, ob eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ein Darlehen gewährt, es sich um eine langfristige oder kurzfristige Darlehensgewährung handelt und ob die Darlehensgewährung unter fremdüblichen Bedingungen stattgefunden hat.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Ausleihungen | 0580 | Ausleihungen an Gesellschafter |
0584 | Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter | |
0586 | Ausleihungen an Kommanditisten | |
0590 | Ausleihungen an nahe stehende Personen | |
Ausleihungen an Gesellschafter | 0582 | Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter |
0583 | Ausleihungen an stille Gesellschafter | |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1374 | Forderungen gegen Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter - Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1382 | Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter - Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
1501 | Sonstige Vermögensgegenstände - Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
1507 | Forderungen gegen sonstige Gesellschafter - Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
Zinsen und ähnlich... |