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FG Rheinland-Pfalz 13.06.2019 5 K 1182/19, NWB 33/2019 S. 2405

Einkommensteuer | Rückerstattung von Kindergeld

Das entschieden, dass ein Vater zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.

Anmerkung:

Die Familienkasse hatte zugunsten des Klägers für seinen Sohn Kindergeld festgesetzt, das bis einschließlich Januar 2018 auf das vom Kläger im Kindergeldantrag angegebene Konto seiner Ehefrau ausgezahlt wurde. Da der Sohn allerdings bereits im Juli 2017 verstorben war, hob die Familienkasse die Festsetzung des Kindergelds ab August 2017 auf. Gleichzeitig wurde der Kläger aufgefordert, das für die Zeit von August 2017 bis Januar 2018 bereits gezahlte Kindergeld zu erstatten. Damit war der Kläger nic...

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