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Finanzgerichtsordnung | Wiedereinsetzung bei Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach unter Verwendung von unzulässigen Sonderzeichen
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz vom Intermediär-Server nicht an den BFH weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kommt Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht, wenn der Absender nicht eindeutig darauf hingewiesen worden ist, dass entsprechende Zeichen nicht verwendet werden dürfen und wenn er nach dem Versenden an Stelle einer Fehlermeldung eine Mitteilung über die erfolgreiche Versendung des Schriftsatzes erhalten hat. (2) Die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der [i]Ebber, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, infoCenter, NWB XAAAA-41730 Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist schon dann willkürlich, wenn die Ablehnung des Gesuchs ein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand, de...