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Konsignationslager in der EU
Eine umsatzsteuerliche Kurzanalyse aus Praxissicht vor dem Hintergrund der Neuregelung ab 1.1.2020
Zum wird es eine EU-einheitliche Regelung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden Lieferungen über ein Konsignationslager geben. In der Praxis war das lange herbeigesehnt. Aber ist dem EU-Gesetzgeber nunmehr der große Wurf gelungen? Oder muss man vielmehr konstatieren, dass ohne Nachbesserungen auf Ebene der EU und/oder der nationalen Gesetzgeber die als Vereinfachung gedachte Regelung vollständig ins Leere zu laufen droht? Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die praktischen Herausforderungen und Hürden der Neuregelung.
I. Definition des Konsignationslagers
Der Begriff des Konsignationslagers war bisher vom Gesetz nicht definiert. In der Praxis verstand man darunter ein Lager, in dem sich Waren befinden, die sich noch im Eigentum (Verfügungsmacht) des Lieferanten befinden (vgl. hierzu Meyer-Burow/Connemann in UStB 2019 S. 119). Diese Lager können in der Nähe eines (potentiellen) Abnehmers oder sehr häufig innerhalb des Betriebsgeländes des Abnehmers liegen. Im letzteren Fall wird im internationalen Sprachgebrauch häufig auch von sogenannten Call-Off-Stocks gesprochen.
Auch im neuen Art. 17a MwStSystRL sucht man vergebens nach...