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Zweifelsfragen zum Wegfall der Vermögensteuer ab 1. 1. 1997
I. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
Das (BStBl II S. 655) festgestellt, daß die Bestimmungen des Vermögensteuergesetzes wegen der ungleichen Behandlung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Es hat darüber hinaus die Auffassung vertreten, daß die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten darf, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrags bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt. Zur zeitlichen Begrenzung führt das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungsgründen unter III, 3 aus: ”Um eine stetige Veranlagung der Vermögensteuer zu gewährleisten, darf das bisher geltende Recht auch bis zum weiterhin angewendet werden.”
Im Regierungsentwurf und im Gesetzentwurf der Koalition eines Jahressteuergesetzes 1997 war in Artikel 5 die völlige Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ab 1997 vorgesehen. Das Jahressteuergesetz 1997 enthält jedoch keine unmittelbare Anweisung zur Aufhebung oder we...