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NWB Nr. 43 vom Seite 4023 Fach 9 Seite 2573

Fortentwicklung des Bewertungsrechts durch das Standortsicherungsgesetz und das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms

von Regierungsdirektor Raymond Halaczinsky, Bonn

Die Änderungen des BewG, des VStG und des Gesetzes zur Änderung des Hauptfeststellungszeitraums/Hauptveranlagungszeitraums in 1991/1992 spiegelten die Absicht der Bundesregierung wider, die VSt und die Gewerbekapitalsteuer zumindest für BV abzuschaffen. In den neuen Bundesländern wurde ab Einführung des bundesdeutschen Steuerrechts zum bis heute die Erhebung der VSt und Gewerbekapitalsteuer weitestgehend ausgesetzt. Erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum StÄndG 1992 (dazu Halaczinsky, ) zeichnete sich ab, daß eine Abschaffung der VSt und Gewerbekapitalsteuer in ganz Deutschland nicht durchsetzbar ist. Dafür wurde die eigenständige bewertungsrechtliche Ermittlung des BV durch die Übernahme der ertragsteuerlichen Wertermittlung (Stichwort: Übernahme der Steuerbilanzwerte) ersetzt und der laufende Hauptfeststellungs-/Hauptveranlagungszeitraum 1989 um ein Jahr bis zum verlängert. Der nächste Hauptveranlagungs-/Hauptfeststellungsstichtag wäre dann der gewesen.

Im Frühjahr 1993 vollzog die Bundesregierung eine selbst für Experten überraschende Hinwendung zur VSt. Im Rahmen des Föderalen Konsolidierungsprogramms wurde die VSt als Finanz...

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