Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 15/2019 S. 607

Wahlrecht des Insolvenzverwalters

Hat die Werkbestellerin die im Generalübernehmervertrag vereinbarte Vergütung vollständig erbracht, eröffnet die allein noch ausstehende Abnahme der bisher nicht erbrachten, von der Schuldnerin ebenso wie vom Insolvenzverwalter verweigerten Nachbesserungsarbeiten nicht den Anwendungsbereich des § 103 InsO ( NWB SAAAH-16978).

Praxishinweise

Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von der Schuldnerin und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann der Insolvenzverwalter den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen (§ 103 Abs. 1 InsO). Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, kann der andere Teil eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen (§ 103 Abs. 2 Satz 1 InsO). Der Generalübernehmervertr...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen