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Eintragung des Firmenzusatzes „partners“ im Handelsregister
Die Firma einer GmbH mit dem Zusatz „partners“ verstößt nicht gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG, wonach die Firmenzusätze „Partnerschaft“ und „und Partner“ der Partnerschaft i. S. des PartGG vorbehalten bleiben sollen ( NWB GAAAH-22431).
Die Firma „... partners Steuerberatergesellschaft mbH“ ist daher in das Handelsregister einzutragen. Der Senat widerspricht damit der anderslautenden Rechtsprechung des NWB FAAAG-98124). Für eine über die Beschränkungen des § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG hinausgehende Monopolisierung weiterer Namenszusätze zugunsten der Partnerschaft besteht nach Ansicht des Gerichts im Anwendungsbereich des § 4 GmbHG kein Raum.