Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerpflicht der privaten Verwendung einer dem Unternehmen zugeordneten Wohnung
EuGH-Absage an deutsche Rechtsauffassung
Oh tempora, oh mores. Nachdem der EuGH schon häufiger historisch gewachsene Rechtsmeinungen in Deutschland für unvereinbar mit der 6. USt-RL erklärt und jahrzehntelange Rechtsmeinungen verworfen hat (sei es z. B. zum Eigenverbrauch, zur Rechnungsberichtigung, zur Nutzung von Sportstätten, zum Vorsteuerabzug nach der Verwendungsabsicht usw.), nahm er sich nunmehr im Verfahren Wolfgang Seeling der bislang als unumstößlich geltenden deutschen Rechtsauffassung zur privaten Verwendung von Gebäudeteilen des Unternehmens an. Mit Urt. v. - Rs. C-269/00, Seeling (NWB EN-Nr. 783/2003) hat der EuGH entschieden, dass bei einem gemischt genutzten Grundstück die private Nutzung eines Teils dieses Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe der USt zu unterwerfen ist. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsauffassung im Geltungsbereich des deutschen UStG werden entsprechende Nutzungstatbestände damit nicht nur steuerpflichtig, sondern rechtfertigen auch zum Abzug der mit diesem Gebäudeteil im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge.
I. Bisherige deutsche Rechtsauffassung
Das Urteil stellt die bisherige Verwaltungspraxis auf den Kopf, wonach die Selbstnutzung einer Wohn...