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Steuerrecht | Beteiligung an GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers
Eine GmbH-Beteiligung gehört auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers, wenn sie die gewerbliche Betätigung des Einzelunternehmers entscheidend fördert. Eine solche entscheidende Förderung ist z. B. dann anzunehmen, wenn die GmbH dem Einzelunternehmen fremdunübliche Vorteile verschafft.
Im [i]Einzelunternehmen betrieb den Online-Handel der GmbH Streitfall war das Einzelunternehmen des Klägers erst nach der GmbH gegründet worden, um den Online-Handel der GmbH zu übernehmen. Die GmbH, an der der Kläger zu 45 % beteiligt war, durfte nach den Bedingungen ihres Einkaufsverbands die Waren nämlich nicht im Internet verkaufen.
Nach [i]GmbH unterstützte das Einzelunternehmen in fremdunüblicher Weise dem BFH waren fremdunübliche Vorteile darin zu sehen, dass der Einzelunternehmer die Warenlogistik der GmbH unentgeltlich nutzen konnte, die Waren von der GmbH zum Einkau...