Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steueroptimierte Übertragung von Betriebsvermögen
Vorbereitung der Übertragung, Anzeigeverpflichtungen, Antragstellungen und Freibeträge im Blick
Ist Betriebsvermögen Gegenstand von unentgeltlichen Vermögensübertragungen sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Erwerb ist anzuzeigen, es können sachliche Steuerbefreiungen oder im negativen Fall deren Versagung in Betracht kommen. Werden Steuerbefreiungen gewährt, greifen anschließend sogenannte Behaltensregelungen. Wird gegen diese verstoßen, kommen Nachversteuerungen in Betracht. Der nachfolgende Beitrag zeigt Aspekte der adäquaten Vorbereitung und Umsetzung von Vermögensübertragungen auf und erläutert diese anhand praktischer Beispielsfälle.
Der Erwerb von Betriebsvermögen unterliegt grundsätzlich einer Anzeigeverpflichtung.
Der Zeitpunkt der Anzeige hat Einfluss auf Festsetzungsverjährungen.
Bei unentgeltlichen Übertragungen von Betriebsvermögen sollte ein möglicher Einfluss auf Verwaltungsvermögensquoten geprüft werden.
Ein Antrag auf Optionsverschonung ist unwiderruflich. Risiken und Nebenwirkungen sollten bei Planungen berücksichtigt werden.
Junge Finanzmittel können als „rechnerische Größe“ nicht für eine Investition verwendet werden. Die Nutzung der Investitionsklausel kann jedoch in Fällen der „Deckelung“ trotzdem e...