Fondsgebundene Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag
Leitsatz
Eine fondsgebundene Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag ist ungeachtet der Auswahlmöglichkeit zwischen mehreren nicht an
der Börse gelisteter versicherungsinterner Fonds kein zur transparenten Besteuerung der laufenden Kapitalerträge führender
vermögensverwaltender Versicherungsvertrag i.S d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG, wenn der Einmalbeitrag nicht nach Weisung
des Versicherungsnehmers separat für konkrete Wertpapiere/ Anlagegüter verwendet wird und für ihn keine Dispositionsmöglichkeit
über die Anlagepolitik des Fonds besteht.
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1291 Nr. 15 ErbStB 2019 S. 288 Nr. 10 ErbStB 2020 S. 172 Nr. 6 PAAAH-23692
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.05.2019 - 9 K 191/18 E
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