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Beitrags- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen des TSVG
Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes seit dem 11.5.2019 in Kraft
Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG, BGBl 2019 I S. 646) wird in der Öffentlichkeit vor allen Dingen als Maßnahmenkatalog wahrgenommen, der bewirken soll, dass auch zukünftig ein angemessener und flächendeckender Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung sichergestellt ist. Daneben enthält das TSVG allerdings auch eine Reihe von Regelungen, die das Beitrags- und Versicherungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betreffen. Gegenstand des Beitrags sind allein diese Neuerungen, die auch Schnittstellen zur Entgeltabrechnung und den Beratungsalltag in der Steuerberatungspraxis haben können. Die neuen Regelungen sind bis auf zwei Ausnahmen am in Kraft getreten. Lediglich die Korrekturen zum Zahlstellenverfahren (VI) gelten erst seit dem und die Änderungen im Aufwendungsausgleichsgesetz (VII) rückwirkend bereits seit dem .
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Anrechnungszeiten in der KVdR
[i] 910-Belegung Für den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in der GKV ist es erforderlich, dass neben dem Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Vorversicherungszeit erfüll... /