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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 09-10 | Abfärbewirkung: Vorsicht Falle beim Verkauf von Medikamenten durch Gemeinschaftspraxen

Seit 2017 dürfen Pharmaunternehmen in bestimmten Fällen Medikamente, deren Verkauf sonst Apotheken vorbehalten ist, auch an entsprechend qualifizierte Ärzte abgeben. Diese können die Präparate dann ihren Patienten direkt verkaufen. Wie das FG Düsseldorf jetzt klargestellt hat, führt dies nicht dazu, dass die Abgabe der Präparate als unselbständiger Teil der ärztlichen Heilbehandlung anzusehen ist. Es droht also die Infizierung der freiberuflichen Einkünfte von Gemeinschaftspraxen.

Auf eine Steuerfalle bei Ärzten, die sich zu einer Gemeinschaftspraxis zusammengeschlossen haben, möchten wir Sie nun hinweisen. Hintergrund ist eine Änderung im Arzneimittelgesetz. Seit 2017 dürfen Pharmaunternehmen in bestimmten Fällen Medikamente, deren Verkauf sonst Apotheken vorbehalten ist, auch an entsprechend qualifizierte Ärzte abgeben. Diese können die Präparate dann ihren Patienten direkt verkaufen.

Das FG Düsseldorf hatte jüngst über einen interessanten Fall zu entscheiden: Eine Gemeinschaftspraxis hatte sich auf die Behandlung von Blutern spezialisiert. Den Patienten wurden in Absprache mit den Krankenkassen die notwendigen Präparate für die Selbstmedikation zu Hause verkauft. Bei Kassenpatienten erhielt die Prax...

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