Online-Nachricht - Mittwoch, 14.08.2019

Einkommensteuer | Klage im "cum/ex-Verfahren" abgewiesen (FG)

Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer kommt nicht in Betracht (; Revision zugelassen).

Hintergrund: Das FG Köln verhandelte erstmalig in der Sache in einem sog. cum/ex-Verfahren. Das Verfahren bildet ein Musterverfahren für eine Vielzahl derzeit noch beim BZSt anhängiger vergleichbarer Streitfälle. Dem Rechtsstreit lagen Aktiengeschäfte zugrunde, die außerbörslich im Rahmen eines Leerverkaufs getätigt worden waren. Die Aktiengeschäfte wurden vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende ("cum-Dividende") abgeschlossen und nach dem Dividendenstichtag vereinbarungsgemäß mit Aktien ohne Dividendenanspruch ("ex-Dividende") angedient. Zu entscheiden war, ob dem Aktienkäufer (Leerkäufer) ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zustand.

Dies hat der 2. Senat des FG Köln verneint:

  • Der Aktienkäufer wird bei einem außerbörslichen Leerverkauf nicht bereits durch Abschluss des Kaufvertrags wirtschaftlicher Eigentümer der ihm später zu liefernden Aktien.

  • Er hat daher keinen Anspruch auf Anrechnung der hinsichtlich der Dividende einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer.

  • Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheidet im Übrigen bereits denknotwendig aus.

Hinweise:

Der Senat hat die Revision zum BFH zugelassen. Das schriftliche Urteil wird - nach Zustellung an die Beteiligten und Anonymisierung - ggf. auf der Homepage des FG Köln veröffentlicht werden.

Nähere Informationen zu dem Verfahren haben unsere Kollegen des JUVE Verlages für Sie recherchiert. Zu der Meldung gelangen Sie hier: https://www.juve-steuermarkt.de.

Nachricht ergänzt am : Stimmen zur Entscheidung auf JUVE Steuermarkt:

Quelle: FG Köln, Pressemitteilung v. sowie JUVE Steuermarkt online (il)

Fundstelle(n):
WAAAH-23120