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Bearbeitung und Plausibilisierung von Wertpapieren
KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 8
Teil 8 der [i]Eggert, KMU-Jahresabschluss – Best Practice, Beitragsreihe, Übersicht über alle bisher erschienenen Teile unter NWB DAAAH-06968Reihe zur „Best Practice“ beschäftigt sich mit den Wertpapieren des Umlaufvermögens. Die Finanzanlagen im Anlagevermögen wurden bereits in Teil 5 beleuchtet. Wie gewohnt, rundet auch diesen Beitrag eine Checkliste zur Jahresabschlusserstellung ab.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie
I. Gesetzliche Regelung zum Ausweis
Nach § 266 Abs. 2 B. III. HGB sind die Wertpapiere auszuweisen und zu untergliedern in Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapiere.
Die Wertpapiere sind zwingend anzusetzen. Damit die beiden Positionen überhaupt infrage kommen, muss Umlaufvermögen vorliegen. Ansonsten müsste der Ansatz unter den Finanzanlagen geprüft werden, welche ausschließlich Anlagevermögen ausweisen. Wertpapiere liegen (nur) dann vor, wenn eine Veräußerungabsicht besteht.
Die mit diesen Positionen verbundenen Erträge können einerseits die Erträge aus Beteiligungen betreffen sowie mittels davon-Vermerk den Anteil der verbundenen Unternehmen. Die Position ist nicht auf Erträge des Finanzanlagevermögens beschränkt und bezieht auch das Umlaufvermögen ein.
Außerdem kommen noch sonstige Zinsen und ähnliche Erträge infrage, auch hier ist der Anteil der verbundenen Unternehmen ...