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NWB Nr. 31 vom Seite 2252

Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Preisgeldern und Gewinnen aus TV-Shows

Ann-Erika Jörißen

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2264Die Problematik der Abgrenzung nicht steuerbarer Spiel- und Wettgewinne von steuerpflichtigen Einkünften aus Leistungen stellt sich nicht nur hinsichtlich der Teilnahme an Reality-Shows, sondern grundsätzlich für alle Fernsehshows, bei denen der Gewinn nicht nur auf reinem Glück, sondern auch auf einer eigenen Leistung des Teilnehmers beruht. Grundlegend ist das (BStBl 2012 II S. 581). Hiernach kommt als sonstige Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG grundsätzlich jedes Verhalten des Steuerpflichtigen in Betracht. Entscheidend ist vor allem, ob das Entgelt durch das Verhalten des Steuerpflichtigen veranlasst ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

: [i]Weite Auslegung des § 22 Nr. 3 EStG Der BFH legt den Tatbestand der Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG sehr weit aus, überzeugt jedoch in systematischer und teleologischer Hinsicht. Die geforderten Voraussetzungen sind regelmäßig bei Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrags über die Teilnahme an einer Unterhaltungsshow erfüllt. In Abgrenzung hierzu sind Einnahmen aus TV-Formaten, in denen Glücks- oder Zufallselemente deutlich überwiegen, grundsätzlich nicht steuerpflichtig.

Verwaltungsauffassung: [i]Engere Auslegung des § 22 Nr. 3 EStG Die Finanzv...BStBl 2008 I S. 645

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