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Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch, insbesondere bei der nicht-unternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung
Gem. gilt für die Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch, insbesondere bei der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung abweichend von Abschn. 155 UStR und der im (BStBl 1997 I S. 324; s. auch NWB F. 7 S. 4885) getroffenen Regelung folgendes:
I. Bemessungsgrundlage beim Aufwendungseigenverbrauch
Der entschieden, daß der Steuertatbestand des Aufwendungseigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG solche Aufwendungen nicht erfaßt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben. Nach der Entscheidung ist in allen nicht bestandskräftigen Fällen zu verfahren. Abschn. 155 Abs. 5 Satz 3 UStR1) ist nicht mehr anzuwenden.
Die Änderung der Rechtsauffassung hat insbesondere Auswirkungen auf die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung, soweit Aufwendungen des Unternehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten als Aufwendungseigenverbrauch anzusetzen sind. Abweichend von Abschnitt II des (BStBl 1997 S. 324) sind die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten bei der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Beme...