Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in Sachen "Europäische Bankenunion" - weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht veranlasst
Gesetze: §§ 90ff BVerfGG, § 25 Abs 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Instanzenzug: nachgehend Az: 2 BvR 1685/14 Urteil
Gründe
1Die Beschwerdeführer hatten im Verfahren ausreichend Gelegenheit, sich schriftlich und mündlich zu äußern. Für eine weitere Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere durch die beantragte Anhörung des Verbandes öffentlicher Banken und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, sieht der Senat keinen Anlass (vgl. BVerfGE 8, 47 <50 f.>).
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rs20190702.2bvr168514
Fundstelle(n):
GAAAH-22778