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Umsatzsteuererklärung 1996
Die USt-Erklärung 1996 weicht formal und inhaltlich kaum von der Erklärung 1995 ab. Zu Beginn und im Laufe des Jahres 1996 sind erneut zahlreiche Rechtsänderungen eingetreten. In dem nachfolgenden Beitrag werden neben allgemeinen Erläuterungen weiterführende Hinweise auf die Rechtsentwicklung sowie auf Verwaltungsanweisungen gegeben, soweit sie für den Besteuerungszeitraum 1996 von Bedeutung sind. Zeilenbezogene Informationen zu den Erklärungsvordrucken können wie in den Vorjahren der amtlichen Anleitung USt 2 E entnommen werden.
I. Allgemeine Hinweise
1. Erklärungsfristen 1996
Für die USt-Erklärung 1996 gelten grds. die gleichen Fristen wie für die übrigen Steuererklärungen. Die Einzelheiten sind in den gleichlautenden Ländererlassen v. (BStBl I S. 125) geregelt; s. hierzu NWB EN-Nr. 27/97 und F. 3b S. 4637.
Für die USt-Erklärung 1996 gelten in zwei Fällen Besonderheiten, auf die in den Ländererlassen besonders hingewiesen wird:
Endete die unternehmerische Tätigkeit mit Ablauf des , ist die USt-Jahreserklärung 1996 stets bis zum allgemeinen Abgabetermin beim FA einzureichen (keine weiteren Fristverlängerungen möglich).
Endete die unternehmerisch...