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Körperschaftsteuerliche Organschaft bei Ringbeteiligungen i. S. des § 19 Abs. 3 AktG und im GmbH-Konzern
Offene Fragen im Inlandsfall
Kapitalgesellschaften können sich in Konzernen organisieren, die aus Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaften bestehen; beteiligt sich eine Enkelgesellschaft wiederum an der Muttergesellschaft, liegt eine Ringbeteiligung vor. Der Beitrag behandelt die Frage, ob im reinen Inlandsfall eine ringförmige Beteiligung von Kapitalgesellschaften möglich ist und ob diese sich gegebenenfalls in einer körperschaftsteuerlichen Organschaft zusammenschließen können.
Pagel/Tetzlaff, Organschaft, Grundlagen NWB EAAAE-28096
Ringbeteiligungen, die zumindest eine AG enthalten, können bereits gesellschaftsrechtlich keine über ein Jahr hinwegdauernde Beteiligungsstruktur aufrechterhalten bzw. es können in ihnen keine (Stimm-)Rechte ausgeübt werden.
Aufgrund der fünfjährigen Mindestlaufzeit sowie der stimmrechtsbezogenen Eingliederungsvoraussetzung können ringförmige Konzerne mit bereits nur einer Aktiengesellschaft keine körperschaftsteuerliche Organschaft mehr eingehen.
Die Zulässigkeit von Ringbeteiligungen schränken sich bereits gesellschaftsrechtlich auf reine GmbH-Ringbeteiligungen ein; im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft bestünden auc...