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Umsatzsteuer kompakt
Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment (BFH)
Der BFH hat sich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über den Vorsteuerabzug aus Rechnungen im sog. Niedrigpreissegment geäußert.
Sacherhalt: Die Beteiligten streiten im AdV-Verfahren vornehmlich darüber, ob dem Antragsteller der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Textilien im sog. Niedrigpreissegment zu gewähren ist.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Nach summarischer Prüfung ist es ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im sog. Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht.
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Vorsteuerabzug versagt werden darf, wenn die Lieferung, über die abgerechnet worden ist, nicht bewirkt worden ist.
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Vorsteuerabzug versagt werden darf, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt hatte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezog...