Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzliche Neuregelung der Bildungsleistungen
Überblick über die geplante Neuregelung und aktuelle Handlungsempfehlungen
Am hat das BMF den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (im Folgenden: JStG-E 2019) veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere eine umfangreiche Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG vor. Hierdurch soll die Steuerbefreiung an die Vorgaben des Unionsrechts angepasst werden, nachdem § 4 Nr. 21 UStG die Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL nur unzureichend umgesetzt hat (vgl. JStG-E 2019 S. 150). Der folgende Beitrag gibt einen detaillierten Überblick über die geplante Neuregelung. Ferner wird dargestellt, was Steuerpflichtige und deren Berater bis zum Inkrafttreten der Neuregelung noch beachten müssen, insbesondere, wie mit dem jüngsten „A & G Fahrschul-Akademie“ in der Praxis umzugehen ist.
I. Steuerfreiheit von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG-E
Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 21 Satz 1 Buchst. a UStG-E zukünftig „Schul- und Hochschulunterricht, Ausbildung und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen“. Begrifflich ist dabei zukünftig zwischen Schul- und Hochschulunterricht auf der einen und Ausb...