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Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
I. Allgemeines
Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hatte sich bei der Einigung über die befristete Übergangsregelung bei der USt im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes am in der Richtlinie 91/680/EWG auch darauf geeinigt, daß Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grds. im Bestimmungsland zu besteuern sind, gleichgültig, ob sie von einem Unternehmer oder einem privaten Letztverbraucher geliefert bzw. erworben werden. Damit soll vermieden werden, daß
zum einen neue Fahrzeuge von nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Abnehmern aus einem EG-Mitgliedstaat mit hohen USt-Sätzen in einem Land erworben werden, das niedrigere Steuersätze hat, so daß es für die betroffenen Unternehmer zu Wettbewerbsnachteilen kommt, und
zum anderen neue Fahrzeuge unter Umgehung einer Umsatzbesteuerung im Bestimmungsland von einer Privatperson des Ursprungslandes mit niedrigeren USt-Sätzen an einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Abnehmer in einem EG-Mitgliedstaat mit hohen Steuersätzen geliefert werden; dadurch befürchteten diese EG-Mitgliedstaaten erhebliche Umsatzeinbußen.
Diese Entscheidung des Rates hat zur Folge, daß der Erwerb ein...