Gesetzgebung | Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau nun doch zugestimmt. Damit kann das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus nach dessen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Hintergrund: Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 14.12.2018).
Hierzu führt der Bundesrat weiter aus:
Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.
Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen.
Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie greifen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesrates veröffentlicht.
In der NWB 29/2019 v. werden wir das Thema aufgreifen.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. (il)
Fundstelle(n):
YAAAH-21641