Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-51366-4

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Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts

Jürgen F. Berners (November 2020)

Erläuterungen

I. Allgemeines

1Die Vorschrift regelt auf recht unsystematische Weise den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts. Für Steuerberater gilt die Regelung entsprechend. Er erhält seine Vergütung aus der Staatskasse (Bundes- oder Landeskasse). Die Vergütung wird nur auf Antrag gewährt, § 55 RVG.

II. Prozesskostenhilfe

2In finanzgerichtlichen Verfahren wird die PKH nach § 142 Abs. 1 FGO gewährt. Danach gelten die Vorschriften der §§ 114 – 127 AO entsprechend. An Stelle des Rechtsanwalts kann auch ein Steuerberater beigeordnet werden, § 142 Abs. 2 FGO.

3 In der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgt die PKH nach § 166 VwGO.

4Auch hier gelten die Vorschriften der PKH sinngemäß. Die Beiordnung erfolgt nach § 121 ZPO. In Praxi kommt hier letztlich die Beiordnung in einem Verfahren über die Wirksamkeit eines Gewerbesteuerbescheids in Betracht.

5Es ist darauf zu achten, dass zum einen ein Beschluss über die Gewährung der PKH erfolgt und zum anderen die Beiordnung des konkreten Steuerberaters oder des antragstellenden Steuerberaters. Die Bewilligung der PKH und die Beiordnung sind nicht instanzübergreifend. Sie umfasst nur die Tätigkeiten, die von der PKH umfasst sind.

6Das Formular über die Beantragu...

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