Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
6. Aufl. 2020
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§ 35 Hilfeleistung in Steuersachen
Erläuterungen
1Hierbei handelt es sich um eine Verweisungsvorschrift für den Rechtsanwalt auf die StBVV. Die Regelung ist für den Steuerberater ohne Bedeutung. Dies gilt auch für die Anrechnungsvorschrift des Abs. 2; hier greifen für den Steuerberater allein die Anrechnungsvorschriften der StBVV.