Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
6. Aufl. 2020
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§ 28 Prüfung von Steuerbescheiden
Erläuterungen
I. Grundgedanke
1Mit der Klarstellung in § 28 StBVV, dass die Prüfung von Steuerbescheiden durch den Steuerberater eine besonders zu vergütende Tätigkeit darstellt, kommt die StBVV einem dringenden Bedürfnis der Praxis entgegen. Der Steuerbescheid, dessen Gestaltung in Zeiten computergesteuerter Fertigung ständigen Veränderungen in Form und Inhalt unterliegt, ist auch selbst für Experten ein unübersichtlicher, unverständlicher Verwaltungsakt, gelegentlich verbunden mit dem Bescheid über Vorauszahlungen, die aber auch in gesonderten Bescheiden mitgeteilt werden. Mitunter fehlen Angaben, aus denen die Abweichungen gegenüber der Erklärung ersichtlich sein sollen, und anderes mehr.
2Die Formulierung „erhält der Steuerberater“ hat – erstaunlicherweise – den V. Senat des FG Münster veranlasst, darauf hinzuweisen, dass unter „erhalten“ i. S. des § 28 StBVV nicht der Zufluss, sondern das Schulden des entsprechenden Geldbetrages zu verstehen ist. Mit dem Hessischen FG ist der Senat der Auffassung, dass der Begriff des „Erhaltens“ i. S. des § 28 StBVV den entsprechenden Vorschriften der BRAGO nachgebildet ist. Unbestritten ist jedoch, dass im Sinne der Vorschrifte...