Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
6. Aufl. 2020
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§ 1 Anwendungsbereich
Erläuterungen
I. Bedeutung der Vorschrift
1§ 1 StBVV grenzt den Geltungsbereich der Verordnung persönlich und sachlich ab. Die zeitliche Abgrenzung des Anwendungsbereichs findet sich in den §§ 47 und 47a StBVV (s. dort). Gleichzeitig klärt § 1 StBVV begrifflich, dass der Anspruch auf eine Vergütung sich aus einem Anspruch auf Gebühren und einem Anspruch auf Auslagenersatz zusammensetzt. „Vergütung“ ist der Oberbegriff. Damit ist klargestellt, dass der Vergütungsanspruch nicht nur die Zahlung der vorgesehenen Gebühren, sondern auch den Ersatz der durch die Ausführung des Auftrags verursachten Auslagen umfasst.
Die EU-Kommission hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren u. a. wegen der Mindestpreise in der StBVV eingeleitet. Die Änderung der StBVV mit Wirkung zum dient dem Zweck, die angemahnten Anpassungen umzusetzen.
II. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Anwendbarkeit der Verordnung
2Der sachliche Anwendungsbereich erstreckt sich nur auf die selbständig ausgeübten Berufstätigkeiten, die unter § 33 StBerG fallen. Danach haben die Berufsa...